1 Geltung der Bestimmungen
1.1 Die Netspaces GmbH & Co. KG (nachfolgend Netspaces genannt) erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), die auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen gelten, sofern der Vertragspartner Kaufmann i.S.d. HGB ist; auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Netspaces ist jederzeit berechtigt, diese AGBs zu ändern und zu ergänzen.
1.3 Ist eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2 Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und/oder dem jeweiligen Vertrag.
2.2 Netspaces behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, abzuändern und einzustellen.
2.3 Kostenlose Dienstleistungen durch Netspaces können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Schadensersatz- oder andere Ansprüche ergeben sich daraus nicht.
2.4 Die Nutzung der Leistungen durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
2.5 Für die Nutzung unseres Netzwerkes gilt zusätzlich zu diesen AGBs die UUNET Acceptable Use Policy in ihrer aktuellen Fassung.
3 Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern
3.1 Soweit zwischen den Vertragspartnern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist der Ort der Leistungserbringung der Dienstsitz von Netspaces.
3.2 Netspaces kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an einen Dritten übertragen.
3.3 Netspaces kommt ihrer Mitteilungspflicht nach, indem sie die entsprechenden Informationen per eMail dem Auftraggeber zukommen lässt, sofern er über eine eMail-Adresse verfügt.
3.4 Wünscht ein Vertragspartner die Änderung des Vertrages oder sonstiger zugehöriger Unterlagen, auch dieser AGBs, so wird die Änderung verbindlich, wenn der andere Vertragspartner dem schriftlich zugestimmt hat.
4 Pflichten des Auftraggebers, Rechte Dritter
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen durch Netspaces sachgerecht zu behandeln. Er trägt dafür Sorge, dass die Leistungen nicht missbräuchlich oder rechtswidrig genutzt werden und beachtet insbesondere die allgemeinen Grundsätze zur Datensicherheit.
4.2 Der Auftraggeber wirkt an der Leistungserbringung dadurch mit, dass er Netspaces alle für die Durchführung der Leistung benötigten Unterlagen, Informationen und Daten in geeigneter Form übergibt.
4.3 An Netspaces übergebene Daten wird der Auftraggeber zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Beschädigung oder Verlust jederzeit rekonstruiert werden können.
4.4 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass durch ihn keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzt werden. Werden gegenüber Netspaces Ansprüche hieraus hergeleitet, wird der Auftraggeber Netspaces von diesen Ansprüchen freistellen.
4.5 Für den veröffentlichten Inhalt ist der Auftraggeber auch im Sinne der Pressegesetze verantwortlich.
4.6 Netspaces als Netzbetreiber kann behördlicherseits die Verbreitung von zur Veröffentlichung im Internet vorgesehenem Inhalt untersagt werden. Netspaces behält sich daher das Recht vor, vom Auftraggeber vorgesehene und bereits publizierte Inhalte von der Veröffentlichung auszuschließen. Netspaces wird den Auftraggeber hierüber informieren.
4.7 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Ausfuhr von Informationen mittels des Internets, z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes, der Genehmigungspflicht unterliegen kann.
4.8 Änderungen in der Anschrift, des Namens oder der Bezeichnung, unter der er bei Netspaces geführt wird, hat der Auftraggeber innerhalb eines Monats Netspaces mitzuteilen.
5 Geheimhaltung und Datenschutz
5.1 Gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes und § 3 Abs. 5 des Teledienstedatenschutzgesetzes informiert Netspaces den Auftraggeber hiermit, dass seine Vertragsdaten maschinell verarbeitet und abgespeichert werden.
5.2 Werden für die Leistungserbringung Dritte einbezogen und ist es für die Erfüllung des Vertrages notwendig, so ist Netspaces berechtigt, die Auftraggeberdaten offenzulegen. Dabei werden die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet.
5.3 Netspaces wird die bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die ihr im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn, die Aufgaben, Informationen und Unterlagen sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden.
6 Lieferfristen, Lieferverzug
6.1 Fristen für die Lieferung der Arbeitsergebnisse oder Teilen hiervon und für die sonstigen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden ggf. im Vertrag gesondert vereinbart.
6.2 Die Fristen verlängern sich angemessen, wenn die endgültige und verbindliche Fassung des Vertrages oder der sonstigen für den Vertrag benötigten Unterlagen aus von Netspaces nicht zu vertretenen Gründen nicht zu dem Termin vorliegen, der für den Beginn der Leistungen vorgesehen ist. Dasselbe gilt, wenn durch eine nachträgliche Änderung des Vertrages oder durch sonstige, von Netspaces nicht zu vertretene Umstände, eine Behinderung an der Durchführung der Leistungen stattfindet. Als von Netspaces nicht zu vertretene Umstände gelten insbesondere Verzögerungen oder Mängel der Leistungen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vom Auftraggeber zu erbringen sind; ferner Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik und Aussperrung.
6.3 Jedes (Teil-) Arbeitsergebnis wird vom Auftraggeber abgenommen, nachdem Netspaces die Fertigstellung erklärt und ggf. die Leistungen übergeben hat. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so beseitigt Netspaces die Mängel unentgeltlich und stellt das (Teil-) Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme bereit. Unterläßt der Auftraggeber die Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines erheblichen Mangels, so gelten die erbrachten Leistungen nach zwei Wochen, nachdem Netspaces die Fertigstellung erklärt hat, als abgenommen.
7 Haftung, Gewährleistung
7.1 Netspaces haftet für einen von ihr zu vertretenen Personenschaden unbeschränkt und ersetzt bei einem von ihr zu vertretenen Sachschaden den Aufwand für die Wiederherstellung der Sachen bis zu einem Betrag von EUR 1.000.000,- je Schadensereignis. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfaßt die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.
7.2 Weitergehende als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit nicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3 Mängel, die innerhalb der aktuellen gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach der Abnahme vom Auftraggeber gerügt werden, wird Netspaces innerhalb einer angemessenen Frist unentgeltlich beseitigen.
7.4 Für Arbeitsergebnisse oder Teile hiervon, die der Auftraggeber über Schnittstellen erweitert hat, leistet Netspaces bis zur Schnittstelle Gewähr.
7.5 Die Gewährleistung für vom Auftraggeber geänderte Leistungen ist ausgeschlossen, auch wenn in einem nicht geänderten Teil ein Fehler auftritt; es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderungen in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.
7.6 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es einen 100%igen Schutz gegen das Eindringen in und über Netze nicht gibt. Sollte es Dritten trotz der von Netspaces ergriffenen Maßnahmen gelingen, Daten zu verändern oder zu löschen, so wird Netspaces den Auftraggeber bei der Wiederherstellung der Daten unterstützen.
8 Rechte an den Arbeitsergebnissen
8.1 Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von Netspaces im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen stehen dem Auftraggeber nach Zahlung der vollständigen Vergütung zu.
8.2 Sämtliche, vertraglich nicht erwähnten Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei Netspaces. Jede anderweitige Nutzung, insbesondere die Wiedergabe eines Arbeitsergebnisses oder Teilen davon in einem anderen als vertraglich vereinbarten Umfang ist nur mit Einwilligung des Auftragnehmers und unter Berücksichtigung einer eventuell anfallenden Lizenzgebühr gestattet.
8.3 Als Urheber ist Netspaces berechtigt, ihre Ideen, Konzepte, Erfahrungen, Tools, Programmentwicklungsbausteine, Techniken und sonstigen Arbeitsergebnisse beliebig weiterzuverwenden. Ebenso kann Netspaces sich als Autor der Arbeitsergebnisse bezeichnen und sie als Referenz bekanntgeben.
9 Vergütung
9.1 Die Vergütung für die von Netspaces zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und ggf. aus den zugehörigen Unterlagen und wird fällig nach Erhalt der jeweiligen Rechnung.
9.2 Laufende Entgelte sind dabei entsprechend der vereinbarten Zahlweise im Voraus zu zahlen.
9.3 Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn der Auftraggeber die Leistung (z.B. Rechnerleistung) während der Zeit, die ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht, nicht oder nur teilweise nutzt. Gleiches gilt, wenn wegen eines von Netspaces nicht zu vertretenen Ausfalls von Leistungen anderer am Internet beteiligter Betreiber, z.B. der Deutschen Telekom AG, die Nutzung des Internets oder anderer relevanter Infrastrukturen vorübergehend nicht zur Verfügung steht.
9.4 Für Leistungen, die außerhalb der bei Netspaces üblichen Arbeitszeit zu erbringen sind, gelten besondere Sätze.
9.5 Nimmt der Auftraggeber nicht am Lastschriftverfahren teil, so muß der Rechnungsbetrag spätestens zehn Tage nach Rechnungsstellung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
9.6 Entstehen Netspaces zusätzliche, vom Vertrag abweichende Aufwände, die der Auftraggeber zu verantworten hat, z.B. notwendige Reisen, so ist dieser Aufwand vom Auftraggeber zu den bei Netspaces üblichen Preisen zu vergüten.
10 Zahlungsverzug
10.1 Bei Zahlungsverzug ist Netspaces berechtigt, die Dienstleistungen bis zur Begleichung der offenen Rechnungen einzustellen. Außerdem behält sich Netspaces das Recht vor, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.
10.2 Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht an zwei aufeinanderfolgenden Monaten oder darüber hinaus nicht nach, so kann Netspaces das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ggf. Leistungen zurückverlangen.
11 Kündigung
11.1 Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündbar.
11.2 Verträge mit Mindestlaufzeiten sind frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muß dem Auftragnehmer mindestens zwei Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
11.3 Verstößt der Auftraggeber gegen einen oder mehrere Punkte des Vertrages und der AGBs, ist Netspaces berechtigt, die Geschäftsbeziehungen ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
12 Nebenabreden, Gerichtsstand
12.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12.3 Gerichtsstand ist Ahlen/Bundesrepublik Deutschland, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
gültig ab Januar 2002
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